Hygienekonzept

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Hygiene ist das A und O in unserer Praxis

Neben den Hygieneverordnungen der Länder, den Anforderungen der Krankenkassen, den Empfehlungen der Berufsverbände und der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie), sowie dem Infektionsschutzgesetz sind die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe und die berufsgenossenschaftlichen Regeln für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu beachten.

Voraussetzungen für die Umsetzung der Hygieneanforderungen in der Podologie-Praxis

Ein hoher hygienischer Standard wird bei uns groß geschrieben. Um eine Übertragung von Krankheitserregern oder Pilzen von Patient zu Patient sicher auszuschließen, verwenden wir ausschließlich sterile und eingeschweißte Instrumente. Nach jeder podologischen Behandlung wird der Behandlungsbereich desinfiziert.

  • Persönliche Qualifikation

  • Persönliche Hygiene

  • Apparative Ausstattung, Einrichtung und Instrumente
  • Schutzausrüstung

  • Räumliche Gegebenheiten

  • Produkte für die korrekte Flächendesinfektion und Sterilisation

Die Aufbereitung der Instrumente beinhaltet Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung, Prüfung der funktionellen Sicherheit, Verpackung, Sterilisation, Kontrolle und Freigabe der Anwendung, Dokumentation, Transport und Lagerung.

Durch die Desinfektion wird die Anzahl der Keime deutlich reduziert. Anschließend werden die sauberen und keimarmen Instrumente in Sterilisationsfolie eingeschweißt und damit für die Sterilisation vorbereitet. Im Sterilisator, dem sogenannten Autoklav, werden die Instrumente bei 134 °C und 2 bar Wasserdampfüberdruck sterilisiert. Durch die Sterilisation werden alle Keime sicher abgetötet. Der Sterilisationsprozess wird im Rahmen der Qualitätssicherung dokumentiert. Dieses aufwendige Verfahren sichert ihnen als Patient eine optimale Hygiene.